Akademische Selbstverwaltung

Die akademische Selbstverwaltung stellt formal die Interessenvertretung aller Universitätsangehörigen dar. Die verschiedenen Statusgruppen (Professor*innen, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen [Mittelbau], Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung [MTV]) haben hier allerdings unterschiedliches Stimmgewicht. In der Regel haben die ProfessorInnen die absolute Mehrheit im Verhältnis 7:2:2:2 inne.

Akademische Selbstverwaltung auf zentraler Ebene

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Hier müssen viele Beschlüsse der nachfolgenden Ebenen bestätigt werden. Der Senat benennt die Mitglieder für die Folgenden Kommissionen:

 

Forschungskommission (FoKo)

Die StratKo ist verantwortlich für die langfristige Ausrichtung der Uni. Hier werden Forschungsprojekte abgesegnet, über die Exzellenzinitiative entschieden und dergleichen mehr.

 

Senatskommission für Gleichstellung und Diversität (KfG)

Diese Kommission beschäftigt sich mit allen Fragen der Gleichstellung. Dies kommt besonders in Berufungsverfahren zu tragen, da in der Professor*innenschaft eine ausgeglichene Geschlechterquote hergestellt werden soll. Ebenfalls wird das Themenfeld Diversität in der Kommission behandelt.

 

Kommission für Entwicklungs- und Finanzplanung (KEF)

Die KEF beschäftigt sich vor allem mit den Finanzen der Universität, nicht aber mit den Studiengebühren. Hier wird also über die Aufteilung der zentralen Haushaltsmittel entschieden.

 

Kommission für Informationsmanagement (KIM)

Hier wird über den Bereich der IT beraten und abgestimmt. Ein wichtiger Bereich ist hierbei der Datenschutz.

 

Zentrale Kommission für Lehre und Studium (zKLS)

Die zKLS beschäftigt sich mit allen Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge und richtet neue Studiengänge ein.

 

Studienqualitätskommission (SQK)

Die SQK ist die einzige zentrale Kommission, die nicht dem Senat, sondern dem Präsidium zugeordnet ist. Sie entscheidet über die Verwendung der zentralen Studienqualitätsmittel (Ersatzzahlung vom Land für die abgeschafften Studiengebühren). Aus diesem Grund haben hier die Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV) kein Stimmrecht, die Studierenden so viele Stimmen, wie Professor*innen und Mittelbau gemeinsam (8:6:2).

 

Akademische Selbstverwaltung auf Ebene der Fakultäten

 

Fakultätsrat (FakRat, FR)

Der Fakultätsrat ist das oberste beschlussfassende Gremium an der Fakultät. Die Beschlüsse seiner Kommissionen und Ausschüsse werden hier bestätigt sowie die Wahl der/des Dekanin/Dekans vorgenommen. Vieles wird dann zur Bestätigung an den Senat oder eine seiner Kommissionen (im folgenden aufgelistet) weitergeleitet.

ACHTUNG: Kommissions- und Ausschussnamen können je nach Fakultät variieren. Also nicht wundern, falls dir mal eine andere Bezeichnung über den Weg läuft!

 

Studienkommission (StuKo)

Die Studienkommission kann mit einer Zusammenlegung von zKLS und zKLS-plus auf Fakultätsebene verglichen werden. Hier wird hauptsächlich über die Studiengebührenverwendung und Prüfungs- und Studienordnungen entschieden. Die StuKo besteht zu 50% aus Studierenden und zu je 25% aus Professor*innen und dem Mittelbau. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder variiert fakultätsabhängig.

 

Haushaltskommission (HHK), Struktur- und Haushaltkommission (SHK)

Wie der Name schon sagt, befasst sich diese Kommission mit den Finanzen der Fakultät, nicht aber mit den Studiengebühren.

 

Gleichstellungskommission (GleiKo)

Diese Kommission kümmert sich um alle Fragen der Gleichstellung an der Fakultät.

 

Forschungskommission (FoKo)

Die Forschungskommission befasst sich mit den Forschungsprojekten der Fakultät und weist ihnen Finanzmittel zu.

 

Prüfungsausschuss (PrüA), Prüfungskommission (PrüKo)

Befasst sich mit prüfungsrelevanten Themen, so zum Beispiel bei Unregelmäßigkeiten in der Benotung oder weist Prüfer*innen für Abschlussarbeiten zu, falls Studierende niemanden hierfür finden.

 

Berufungskommission (BK)

Beschäftigt sich mit der Berufung von Professor*innen, sichtet also Bewerbungen, lädt Bewerber*innen ein und gibt dann einen Berufungsvorschlag an den FakRat. Die MTV haben hier kein Stimmrecht, nehmen aber beratend teil.

 

Bibliothekskommission (BibKo)

Beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die zugeordnete Bibliothek.